Kurs ist gesetzlich verpflichtend für Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, (Tierschutzgesetz). In dem Kurs werden die ethischen Belange der Tötung von Wirbeltieren, sowie die Risikominimierungsmaßnahmen behandelt.
Gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten wollen (incl. der gesetzlichen Risikominimierungsmaßnahmen).
Erwerb des Sachkundenachweises zum Töten von Wirbeltieren nach §4 Abs. 1 Tierschutzgesetz.
Kursdauer: 1 Tag, 8 Stunden
Schriftliche Prüfung im Anschluss an den Kurs (teilw. Multiple-Choice) > Dauer: 30 min.
Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten, Hausmeister, Kanalarbeiter, Gebäudereiniger, Hygiene-Fachkräfte (sofern es zu deren Aufgaben gehören wird), etc.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. Sprachniveau B2), Abschluss einer allgemeinbildenden Schule, Verstehen von Fremdwörtern
Behördlich anerkanntes Zertifikat „Sachkunde: „Töten von Wirbeltieren gem. §4 Tierschutzgesetz“.