Der Kurs erfüllt die Anforderungen, um gemäß Gefahrstoffrecht eingestufte Antikoagulantien zur Bekämpfung von Nagern einzusetzen (Gefahrstoffverordnung). Weiterhin ist der Kurs gesetzlich verpflichtend für Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten (Tierschutzgesetz).
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten wollen (incl. der gesetzlichen Risikominimierungsmaßnahmen).
Schriftliche Prüfung (teilw. Multiple-Choice) > Dauer: 45 min.
Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten, Hausmeister, Kanalarbeiter, Gebäudereiniger, Hygiene-Fachkräfte (sofern es zu deren Aufgaben gehören wird), etc.
Der Kurs kann nur belegt werden, wenn davor die Sachkunde gem. §4 Tierschutzgesetz absolviert wurde. Bereits vorhandene und anerkannte Sachkundebescheinigungen gem. §4 Tierschutzgesetz können anerkannt werden.
2 Tage
Behördlich anerkanntes Zertifikat „Risikominimierungsmaßnahmen“